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Entsprechend der Verfassung sind die Aufgaben der Stiftung zur Verwirklichung des Stiftungszweckes:
(a) Verbreitung der Ziele der Hospizarbeit und Palliativversorgung durch Öffentlichkeitsarbeit, öffentliche Veranstaltungen, Veröffentlichungen,
(b) Förderung des Aufbaus der ambulanten und stationären Hospizarbeit und Palliativversorgung in Deutschland durch - Vernetzung der vorhandenen Versorger insbesondere durch
- ihre Unterstützung zur gegenseitigen Hilfe und Information
- die Förderung der projektbezogenen Zusammenarbeit
- die Beratung in Fragen der Hospizarbeit und Palliativversorgung
- die Förderung des Aufbaus, der weiteren Entwicklung und des Betriebes eines Informationssystems über hospizliche und palliative Inhalte
(c) Organisation und Unterstützung der Aus-, Fort- und Weiterbildung durch Veranstaltung von Tagungen und Kongressen
(d) Organisation und Unterstützung von Maßnahmen für Erkrankte und deren Angehörige/Zugehörige durch - Hilfe zur Selbsthilfe
- Hilfe bei der psychosozialen Betreuung und der Behandlung von Betroffenen einschließlich ihrer Angehörigen/Zugehörigen
- Unterstützung, Errichtung und Betrieb von Einrichtungen zur Erholung für Erkrankte einschließlich ihrer Angehörigen/Zugehörigen auch bei der Aufnahme in bestehende Einrichtungen
(e) Förderung wissenschaftlicher Vorhaben durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Verwirklichung von Forschungsprojekten auf den Gebieten der Hospizarbeit und Palliativversorgung.
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