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Brief an die Kanzlerin vom 06. Dezember 2010: Medikamente in der Ambulanten Palliativversorgung
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
auf Initiative der Bundesregierung wurde die Versorgung Sterbender in der häuslichen Umgebung dramatisch verbessert. Diese sogenannte Palliativversorgung entwickelt sich auch rasch in eine gute Richtung.
Mit zunehmender Umsetzung wird aber ein großes Problem offensichtlich: Die medikamentöse Versorgung Sterbender im häuslichen Umfeld ist nicht geregelt. Sterbende benötigen oft starkwirksame Schmerzmittel. Häufig ist es notwendig, etwa zu ungünstigen Tageszeiten, Wetterbedingungen oder Wohnorten medizinisch zwingend erforderliche Medikamente den Patienten zu überlassen. Denn Schmerzen und andere Qualen halten sich nicht an Öffnungszeiten von Apotheken. Auch müssen diese Medikamente in Apotheken oft erst bestellt werden (nach einer wissenschaftlichen Untersuchung in 75% der Fälle). Die Palliativmediziner, die auf Hausbesuch vor Ort sind, dürfen aber zum Beispiel morphinähnliche Medikamente gegen schwerste Schmerzen oder Atemnot auch nicht in wenigen Einzeldosen zur Überbrückung dieser Zeit beim Patienten lassen. Tun sie das, so ist dies eindeutig ein Straftatbestand!
Auch sind für eine Palliativsituation - insbesondere bei unter großem Leid sterbenden Kindern - fast keine Medikamente zugelassen. Das meiste wird also außerhalb der Zulassung ("off-label") eingesetzt, auch hier ist die Problematik bei den Betäubungsmitteln besonders kritisch, da auch hier neben den finanziellen Regressen für die Verschreiber auch strafrechtliche Probleme auftreten können.
Menschen, die medizinisch korrekt und gesellschaftlich erwünscht anderen in Not helfen, dürfen nicht von existenzvernichtenden Geldbußen und Haftstrafen bedroht sein. Deshalb bitten wir Sie, uns zu erklären, wie hierfür umgehende Abhilfe geschaffen werden kann.
Hochachtungsvoll Thomas Sitte
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