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Vierte Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung am 1. Februar 2012 – mögliche Weichenstellung für Änderungen des Betäubungsmittelrechts
Die vierte Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) wurde am 1. Februar 2012 vom Bundeskabinett verabschiedet und bedarf nun noch der Zustimmung des Bundesrates. Zu dieser Änderung schrieb Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, an die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens, um die Gesetzesänderung im Bundesrat zu unterstützen. Denn "[...] im Kabinettsentwurf der Apothekenbetriebsordnung sind Weichenstellungen für weitere Änderungen des Betäubungsmittelrechts wie auch der Apothekenbetriebsordnung vorgesehen [...]", so Henke.
Hier geht es zum Brief von Rudolf Henke vom 7. März 2012 ...
Lieber Besucher,
auf dieser Seite möchte Sie die Deutsche PalliativStiftung über den aktellen Stand unsere Petition betreffend informieren.
Zusammengefasst freuen wir uns sehr, dass auch aufgrund unserer Petition die Frage der Abgeabe von BTM zur Unzeit auf die politische Tagesordnung gerückt ist. Zwischenzeitlih gabe es einige Gespräche im Bundesministerium für Gesundheit, in denen um eine Lösung gerungen wird.
Als erster weiterer Schritt soll jedoch die Abgabe von notwendigen Schmerzmitteln aus den Apotheken verbessert werden. Dies ist bereits sehr weit fortgeschritten und dürfte noch im Sommer mit einer neuen Festlegung des Mindestvorrats in Apotheken zu einer weiteren Verbesserung führen.
Die Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordung, die im Mai in Kraft getreten ist, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Nun fehlt nur noch die Schmerzmittelabgabe zur Unzeit durch Ärzte: diese muss durch eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (§13) erfolgen, damit Ärzte zukünftig straffrei handeln, wenn Sie ihr Patienten nicht im Stich lassen wollen.
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