Was passiert eigentlich mit Betäubungsmitteln nach dem Tod eines Patienten?
Manchmal habe ich mich gefragt: Was passiert eigentlich mit starken Schmerzmitteln, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, wenn ein Patient zuhause verstorben ist?
Diese Frage stelle ich mir immer öfter, seit ich nicht mehr nur in der Klinik, sondern ambulant als Palliativmediziner tätig bin. Haben Sie eine Vorstellung, wie viele Wirksubstanzen und Packungen bei einer solchen Erkrankung manchmal verordnet worden sind - insbesondere dann, wenn die Schmerztherapie trotz dieser starken Medikamente nicht befriedigend gewesen ist und der Patient in seiner Not von Arzt zu Arzt ging, um endlich Linderung zu erhalten?
Ich habe hierzu ein typisches Beispiel - also keine Ausnahme - in Form der Medikamente fotografiert, die wir nach dem Versterben eines Patienten in dessen Wohnung vorgefunden hatten und die nun ordnungsgemäß vernichtet werden müssen.
Für mich unverständlich bleibt, dass sich ein gewissenhafter Arzt sogar strafbar machen würde, wenn er diese Medikamente nach dem Tod des Patienten an ich nimmt und zum Apotheker zur Entsorgung bringt. Das dürfen nur die rechtmäßigen Erben machen.
Ein Karton voller Betäubungsmittel
Dies ist das Ergebnis: ein Karton voller starker Schmerzmittel, die alle unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, z.B.: - Tabletten als Basismedikation in unterschiedlichen Wirkstärken, die regelmäßig eingenommen werden mussten und unterschiedlich schnell wirkten
- Pflaster für die Dauermedikation in unterschiedlichen Stärken, teilweise noch nicht angebrochen
- Schmelztabletten für Durchbruchschmerzen
Übrigens: All diese Betäubungsmittel bleiben in der Wohnung des Patienten zurück, wenn dieser gestorben ist.
Und damit bleibt für mich auch die Frage, was damit passiert und wie die ordnungsgemäße Entsorgung sichergestellt und ggf. sogar kontrolliert wird?
Was hat das mit unserer Petition zu tun?
Wir haben - wie in unserer Petition - nicht nur das Problem, dass wir Ärzte auch im Notfall und auch außerhalb der Öffnungszeiten der Apotheken nur zum unmittelbaren Gebrauch Medikamente abgeben dürfen. Dieses im Amtsdeutschen Dispensierverbot genannte Verbot ist sinnvoll und steht überhaupt nicht zur Debatte.
In unserer Petition reden wir davon, als Ärzte unter ganz eng gesteckten Grenzen und nur zu ganz bestimmten Zeiten Schmerzmittel abgeben zu dürfen - in kleinen Mengen, um die nächsten Stunden zu überbrücken. Diese Abgabemöglichkeit benötigen wir nur, bis die Schmerzmittel regulär in der Apotheke besorgt werden können, damit ein Patient in der Zwischenzeit nicht unnötig Schmerzen leiden muss oder - was noch viel schlimmer ist - notfallmäßig in ein Krankenhaus eingewiesen wird.
Unser Foto belegt aber auch, dass wir nicht nur bei der Abgabe der Schmerzmittel sehr achtsam sein und sehr sorgsam handeln müssen, sondern dass wir auch Verantwortung übernehmen sollten für das, was dann nach dem Tod in den Wohnungen zurückbleibt. Hier gibt es meines Wissens üblicherweise überhaupt keine Kontrollen mehr.
Und es bedeutet für uns auch, dass wir als Ärzte nicht schon vorher - vorausschauend sozusagen - Schmerzmittel verordnen müssen, damit diese genau für diesen Fall als Notfallvorrat in der Wohnung des Patienten vorrätig sind. Ein solcher Notfallvorrat, von dem möglicherweise das Meiste nach dem Tod eines Patienten weggeworfen werden muss, ist nicht nur unwirtschaftlich, sondern eben auch mit Gefahren verbunden. Mit einem solchen Verordnungsverhalten wird zwar dem Gesetz Genüge getan und es findet auch keine Dispension (=Abgabe) durch die Ärzte statt. Aber wir müssen als Ärzte eventuell mehr verordnen als eigentlich notwendig wäre.
Das mag an dieser Stelle alles ein bischen vereinfacht sein - aber es sollte auch nur zum Nachdenken anregen...
Ihr Eckhard Eichner & Thomas Sitte
PS: Gerne können Sie uns hierzu ene Rückmeldung schicken. Das würde uns sehr freuen.
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