Ärzte sollen in Notfällen Schmerzmittel abgeben dürfen
Berlin/Fulda, 11.02.2011 – Mit einer Petition an den Deutschen Bundestag will die Deutsche Palliativ Stiftung eine Regelung im Betäubungsmittelgesetz ändern, nach der nur Apotheken, nicht aber Ärzte im Notfall Schmerzmittel an Patienten abgeben dürfen. Der Deutsche Hausärzteverband unterstützt diese Petition gegen ein Apothekerprivileg, das die Palliativversorgung zu Hause erheblich beeinträchtigt.
Nach derzeitiger Gesetzeslage dürfen Ärzte in der Palliativversorgung einem Patienten Schmerzmittel zwar verabreichen, ihm jedoch keinen Vorrat zu Hause lassen – auch nicht außerhalb der Apothekenöffnungszeiten. Daher müssen Patienten in der Nacht und an Wochenenden immer wieder unnötige Schmerzen erdulden.
„Schwerstkranke Patienten müssen gut versorgt zu Hause sterben dürfen, ohne dass sich ihr Arzt strafbar macht“, erklärte Thomas Sitte, Vorsitzender der Deutschen PalliativStiftung. „Wer Hausärzten und Palliativmedizinern mit Gefängnis und hohen Geldstrafen droht, weil sie ihren Patienten dabei helfen, Phasen schlimmster Schmerzen zu überstehen, macht erste Erfolge beim Aufbau von vernünftiger Palliativversorgung zu Hause wieder zunichte“, so Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes.
Gut 10.000 Mal im Jahr gerät wegen der derzeitigen Rechtslage ein schwerstkranker oder sterbender Patient in die Situation, dass er entweder ins Krankenhaus eingewiesen werden muss, um dort wegen seiner Schmerzen behandelt werden zu können, oder sein Arzt sich bei der Versorgung zu Hause strafbar macht.
Mit der Petition an den Deutschen Bundestag soll eine gesetzliche Regelung erreicht werden, nach der Ärzte in der Palliativversorgung für einen begrenzten Zeitraum Betäubungsmittel an Patienten abgeben dürfen. „Diese Lösung wäre einfach und würde auch die Kontrolle der Betäubungsmittel durch die Apotheken nicht einschränken“, betonte Sitte.
Informationen zur Petition finden Sie auf der Seite www.palliativstiftung.de. Die Petition mit der Nummer 16123 kann auch online an den Deutschen Bundestag mitgezeichnet werden. Dazu im Internet die Seite https://epetitionen.bundestag.de aufrufen, dann unter der Spalte „Anzahl/Mitzeichnen“ das Feld „Mitzeichnen“ anklicken und den weiteren Angaben folgen. Erst registrieren, dann die Petition mit der Nummer 16123 suchen und unterzeichnen.
Weitere Informationen inklusive Unterschriftenlisten finden sich auf der
Homepage der Deutschen Palliativstiftung
Pressekontakt
Thomas Sitte, Deutsche Palliativstiftung, Maria-Ward-Straße 3, 36037 Fulda, 0661-4804-9797; thomas.sitte@palliativstiftung.de
Stefan Lummer, Deutscher Hausärzteverband e.V., Abt. Gesundheitspolitik und Kommunikation, Bleibtreustraße 24, 10707 Berlin, 030 88714373-35; pressestelle@hausaerzteverband.de