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Gesetze kann man ändern!
In der täglichen Versorgungspraxis stellen sich für Ärzte, Pflegende und Betroffene regelmäßig sehr relevante Fragen, die jedoch nicht immer die angemessene Beachtung finden. "Wo kein Kläger, da kein Richter", so denkt man vielleicht. Aber es gilt leider auch: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
Die Deutsche PalliativStiftung will auf dieser Seite auf Schwierigkeiten hinweisen – es aber auch nicht übertreiben. Einige Fakten müssen wir in der Versorgung vielleicht hinnehmen, anderes kann geändert werden. Die eingefügten Informationen sind sicher nicht alle unbedingt leicht verdaulich, deshalb "Wohl bekomm´s!"
HINWEIS:
Am 29. Februar 2012 findet ab 13.30 Uhr im Vortragsraum der Paulinerkirche in Göttingen ein EXPERTEN-WORKSHOP zu folgendem Thema statt: "Palliativmedizin und Betäubungsmittelrecht – Möglichkeiten und Grenzen".
Nähere Informationen unter www.uni-goettingen.de/de/aktuelles
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Die Deutsche PalliativStiftung bedankt sich herzlich bei den über 5.000 Onlinezeichnern und weiteren über 3.000 Unterzeichnern unserer Petition.
Insgesamt über 8.000 Menschen können kaum irren:
Wir brauchen eine bessere Versorgung unserer Palliativpatienten zur "Unzeit". Ohne dafür strafrechtlich verfolgt zu werden wollen wir unseren Patienten starke Schmerzmittel überlassen dürfen, bis sie diese Medikamente aus einer Apotheke beziehen können.
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