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Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht Bericht zur SAPV
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 14. Januar 2013 seinen Bericht zur Umsetzung der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung veröffentlicht (SAPV). Das BMG nimmt in seinem Bericht bezug auf die jeweiligen Berichte des GKV-Spitzenverbandes und des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Hier können Sie den Bericht lesen ...
REFERENTENENTWURF DES BUNDESMINISTERIUMS DER JUSTIZ – Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung
Bearbeitungsstand: 18. Juli 2012
Erklärungen zum Frage-Antwort-Text:
In einem kollegialen und aufwendigen Abstimmungsprozess haben der Leiter der Bundesopiumstelle, Dr. Peter Cremer-Schaeffer, und die Deutsche PalliativStiftung versucht, praxisrelevante Fragen sauber zu formulieren und möglichst verbindlich zu beantworten. Natürlich stellen diese Antworten lediglich die Auffassung der Bundesopiumstelle in Bonn dar. Zu beachten ist dabei, dass es natürlich auch andere Auffassungen geben kann. Die Bundesopiumstelle kann keine rechtsbindenden Auskünfte geben. Wir glauben aber, dass die Auslegungen alle mit den Gesetzen und Verordnungen konform sind, die wesent- lichen Aspekte der Kommentarliteratur widerspiegeln und so weit als möglich praxisorientiert erfolgen.
Und wir sind überzeugt, dass diese Fragen und Antworten wichtige Hilfen bieten können, zu einer Lösung zu kommen, die zu einer guten Versorgung der Patienten sinnvoll beitragen könnte.
DOWNLOAD:
Fragen und Antworten zum Umgang mit BtMs in der ambulanten Palliativversorgung
Merkblatt des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 18. April 2007:
Zum 1.4.2007 wurde § 5b BtMVV „Verschreiben für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie von Hospizen“ geändert.
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