Frage von Thomas Sitte am 06.12.2011 an die Sprecherinnen und Obleute des Bundesgesundheitsausschusses sowie den Patientenbeauftragten der Bundesregierung:
Thema: Abgabe von Betäubungsmitteln im Notfall zur Überbrückung
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach geltender Rechtslage machen sich Ärzte in jedem Fall strafbar, wenn sie medizinisch notwendig und fachgerecht, ohne gesundheitliches Risiko und sozial erwünscht in einem Notfall Betäubungsmittel einem Palliativpatienten zum Gebrauch überlassen. Nahezu alle medizinischen und juristischen Verbände und Experten sind sich einig, dass die unerträgliche Rechtslage in diesem Fall geändert werden muss. Wie stehen Sie zu der Forderung der Petition Nr.16123 vom 16. Januar 2011:
Petitionstext
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass umgehend Änderungen in der Gesetzgebung zu erfolgen haben, damit die medizinisch indizierte Abgabe von Betäubungsmitteln zur Unzeit durch einen Arzt keinen Straftatbestand mehr darstellt. Qualifizierten Ärzten und Palliative Care Teams muss die Abgabe von Betäubungsmitteln zur zeitlich begrenzten Anwendung durch und/oder für den Patienten, zum Beispiel bei schwersten Schmerzen und lebensbedrohlicher Atemnot, zur Überbrückung im Notfall erlaubt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Sitte
Deutsche PalliativStiftung
Antwort von Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) am 07.12.2011:
Sehr geehrter Herr Sitte,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Selbstverständlich unterstütze ich das Anliegen der Petition.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Harald Terpe
Antwort von Dr. Marlies Volkmer (SPD) am 12.12.2011:
Sehr geehrter Herr Sitte,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 06.12.2011. Wie Sie richtig feststellen, besteht auch nach der letzten Novelle des Arzneimittelgesetzes das Problem, dass Ärztinnen und Ärzte den Palliativ-Patientinnen und Patienten keine Betäubungsmittel für den Fall eines neuerlichen Auftretens von Schmerzen zu einem späteren Zeitraum überlassen dürfen, ohne sich strafbar zu machen.
Die in § 13 Absatz 1 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) festgelegte Regelung sollte ursprünglich der besonderen Natur von Betäubungsmitteln Rechnung tragen und einen Missbrauch vorbeugen. Ein weiterer Grund für die von Ihnen beschriebenen Probleme ist die Notwendigkeit der Einhaltung von Vertriebs- und Versorgungswegen, die lange vor einer umfassenden und an den Bedürfnissen des Patienten ausgerichteten Palliativversorgung etabliert wurden.
Meiner Ansicht nach ist die reibungslose, schnelle und unbürokratische Versorgung der Leidenden höher zu gewichten als diese Einwände. Aus diesem Grund würde ich mich für eine Erweiterung des § 13 BtMG aussprechen, wie sie unter anderem der Deutsche Richterbund vorschlägt. Ärztinnen und Ärzten sollten kleine Mengen Betäubungsmittel an Patientinnen und Patienten mit schwersten Schmerzen und lebensbedrohlicher Atemnot ausgeben dürfen. Dabei muss sichergestellt werden, dass dies ausschließlich zur Überbrückung bis zur Beschaffung und Versorgung durch eine Apotheke dient.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Volkmer
Antwort von Harald Weinberg (DIE LINKE) am 15.12.2011:
Sehr geehrter Herr Sitte, vielen Dank für Ihre Frage. Wie Sie wissen, hat meine Kollegin Kathrin-Senger Schäfer sich mit dieser Frage befasst und Sie auch unterstützt. Auch ich habe soeben eine Frage an die Bundesregierung gestellt, ob sie in der kommenden Novelle des Arzneimittelrechts eine Änderung beabsichtigt. Die Antwort werde ich Ihnen zuschicken, alsbald sie kommt und wie es die Feiertage zulassen. Ich hoffe wir können helfen, dass die Bundesregierung das geltende Recht ändert.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Weinberg MdB
Antwort von Kathrin Vogler (DIE LINKE) am 16.12.2011:
Sehr geehrter Herr Sitte,
vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 6.12.2011 sowie für Ihr großes Engagement, die Behandlung von Palliativpatientinnen und -patienten zu verbessern und dabei auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte entsprechend gestalten zu wollen. Wie Ihnen bekannt ist, unterstützt meine Fraktion Ihr Anliegen, dass eine medizinisch indizierte Abgabe von Betäubungsmitteln zur Überbrückung im Notfall nicht strafbewehrt sein sollte, da sonst die Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht in vollem Umfang gewährleistet werden kann. Ich werde mich mit meiner Fraktion auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Vogler, MdB
Antwort von Wolfgang Zöller (CDU/CSU) am 16.01.2012:
Sehr geehrter Herr Sitte,
vielen Dank Ihre Frage vom 6. Dezember 2011 zur Abgabe von Betäubungsmitteln durch Ärztinnen und Ärzte. Sie weisen darin auf eine von Ihnen eingereichte Petition hin, in der Sie anregen, Ärztinnen und Ärzten in palliativmedizinischen Krisensituationen zur zeitlich begrenzten Anwendung die bislang Apotheken vorbehaltene Abgabe von Betäubungsmitteln zu ermöglichen.
Im Bundesministerium für Gesundheit haben, wie Sie wissen, unter Ihrer Beteiligung mehrere Gespräche auf Fachebene zu dieser Thematik stattgefunden, zuletzt am 10. August 2011. Dabei wurde unter anderem die Frage der rechtlichen Ermöglichung des Überlassens von Betäubungsmitteln durch Ärzte an Palliativpatienten in bestimmten ambulanten Notfall- bzw. Krisensituationen erörtert. Die mit dieser Thematik zusammenhängenden Aspekte werden im Bundesministerium für Gesundheit derzeit intensiv geprüft.
Durch die im Mai 2011 in Kraft getretene Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften wurde Hospizen und Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung bereits die Einrichtung von Betäubungsmittel-Vorräten für den Notfallbedarf (sog. Notfallvorräte) ermöglicht. So kann sichergestellt werden, dass die zur sofortigen Versorgung der Patienten benötigten Schmerzmittel unmittelbar zur Verfügung stehen können.
Die Verbesserung der Versorgungssituation schwerstkranker und sterbender Menschen ist mir aber auch weiterhin ein großes Anliegen. Als Patientenbeauftragter der Bundesregierung werde ich mich daher auch künftig für die Stärkung und flächendeckende Sicherstellung der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung einsetzen.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Wolfgang Zöller MdB
Antwort von Jens Ackermann (FDP) am 30.01.2012:
Sehr geehrter Herr Sitte,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage vom Dezember 2011. Nach Rücksprache mit meinem zuständigen Fachkollegen Herrn Michael Kauch hat mit dieser mitgeteilt, dass er mit Ihnen in Verbindung steht und sich Ihrer Sache angenommen hat.
Ich hoffe, er konnte Ihnen weiterhelfen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Ackermann
Antwort von Dr. Carola Reimann (SPD) am 28.02.2012:
Sehr geehrter Herr Sitte,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de.
In der Tat besteht in dieser Frage bei der Versorgung von ambulanten Palliativpatienten Handlungsbedarf. Deshalb begrüße ich, dass im Rahmen der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung Regelungen auf den Weg gebracht werden sollen, die das Überlassen bestimmter Betäubungsmittel in eng begrenzten Mittel ermöglichen. Ziel muss es sein, eine lückenlos gute Versorgung für ambulante Palliativpatienten sicherzustellen, Rechtsicherheit für die Ärzte zu schaffen sowie Vorkehrungen zu treffen, um die Gefahren des Missbrauchs zu unterbinden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carola Reimann MdB