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Strafrichter oder Staatsanwalt entscheiden über die Vergabe von Bußgeldern. Mit der Zuweisung von Bußgeldern kann die Arbeit der Deutschen PalliativStiftung einfach unterstützt werden. Das verhängte Bußgeld kommt schwer kranken und sterbenden Menschen sowie ihren Angehörigen zu Gute.
Eine korrekte und unkomplizierte Bearbeitung der Bußgeldzuweisung ist selbstverständlich. Bitte vermerken Sie bei der Überweisung als Verwendungszweck "Bußgeld", damit von uns keine Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt werden.
Sollten Sie als Richter oder Staatsanwalt vorbereitete Aufkleber mit Anschrift und Kontoverbindung oder spezielle Überweisungsträger benötigen, senden wir diese gerne auf Anfrage zu.
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Wenn Sie Formulare, Überweisungenträger etc. benötigen oder einfach Fragen haben, wenden Sie sich einfach an uns
Sparkasse Fulda BLZ 530 501 80 Konto: 7711
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