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Mit Ihrer Spende unterstützen Sie nicht nur die Deutsche PalliativStiftung, sondern Sie mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen. Die Deutsche PalliativStiftung hat unmittelbar nach Ihrer Gründung die Gemeinnützigkeit beantragt. Das bedeutet, dass Sie bis zu fünf Prozent Ihres zu versteuernden Einkommens beim Finanzamt als Spende geltend machen können.
Spenden bis 200 Euro
Bei einem Betrag bis zu 200 Euro gilt der Einzahlungsbeleg als Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) und kann so beim Finanzamt eingereicht werden. Auf Wunsch senden wir auch für Beträge unter 200 Euro eine Spendenquittung zu: Bitte vermerken Sie dies bei der Überweisung.
Spenden über 200 Euro
Für Beträge über 200 Euro erhalten Sie – sofern uns Ihre vollständige Adresse bekannt ist – nach der Einzahlung eine Spendenquittung. Bitte geben Sie Ihre vollständige Adresse bei der Überweisung an.
Sollten Sie uns regelmäßig unterstützen, erhalten Sie von uns im Folgejahr Ihrer Einzahlungen eine Gesamtspendenbescheinigung.
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Sparkasse Fulda BLZ 530 501 80 Konto: 7711
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