Mit zunehmendem Alter oder auch nach einschneidenden Erlebnissen fragen sich viele Menschen: Was bleibt von meinem Leben, wenn ich nicht mehr bin? Was geschieht mit dem, was ich aufgebaut habe? Wer bekommt mein Vermögen?
Tragen auch Sie sich mit dem Gedanken, Ihr Vermögen oder einen Teil davon, an eine gute Sache zu vererben?
Die Deutsche PalliativStiftung ist gemeinnützig und auf Zuwendungen angewiesen. Wir setzen uns dafür ein, dass auch die letzte Lebenszeit selbstbestimmt und in möglichst hoher Lebensqualität erlebt werden kann. Sie können uns bei dieser Arbeit unterstützen, indem Sie die Deutsche PalliativStiftung in Ihrem letzen Willen bedenken.
Was bei einem Testament zu beachten ist
Sie können ein Testament eigenhändig schreiben (Computer gilt nicht) oder ein notarielles Testament errichten.
Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben und mit Ihrem Vor- und Familiennamen unterschrieben sein. Ort und Datum sind für die Gültigkeit unbedingt erforderlich. Mögliche Änderungen und Ergänzungen müssen ebenfalls handschriftlich erfolgen.
Ein notarielles Testament errichten Sie bei einem Notar Ihrer Wahl. Dieser Notar prüft gleichzeitig die Testierfähigkeit, das heißt, ob Sie voll geschäftsfähig sind.
Ihr Testament können Sie beim Nachlassgericht hinterlegen. So entbinden Sie Ihre Erben davon, einen kostenpflichtigen Erbschein zu beantragen, der beim Nachlassgericht eingereicht werden muss.
Allgemeine Informationen zum Vererben
Dies ist nur eine kurze, bewusst vereinfachte Information zum Vererben, damit Sie für sich grundlegende Dinge überlegen können, ohne sofort einen Notar zu brauchen.
Grundsätzlich gilt:
Wenn Sie kein Testament machen, gilt die gesetzliche Erbfolge, das heißt: Es erben Ihr Ehepartner und Ihre Kinder, oder - wenn von diesen schon jemand verstorben ist - deren gesetzliche Erben.
Wenn weder Kinder, Enkel, Urenkel noch Ehepartner leben, sind Ihre Eltern die gesetzlichen Erben bzw. deren Kinder, also Ihre Geschwister. Lebt auch dort niemand mehr, erben Ihre Großeltern bzw. deren Nachkommen usw.
Ohne Testament kann Ihr Erbe also an weit entfernte oder an ungeliebte nahe Verwandte gehen.
In Ihrem Testament können Sie grundsätzlich frei über Ihr Erbe verfügen, mit einer großen Ausnahme: dem Pflichtteil.
Pflichtteil
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs, also des Erbes, das man erhalten würde, wenn es kein Testament gäbe. Pflichtteilberechtigt sind Ehepartner und Kinder und ggf. die Eltern.
Wenn Sie ein Testament zugunsten der Deutsche PalliativStiftung machen, können Sie also über den Teil Ihres Besitzes verfügen, der nicht der Pflichtteil-Regelung unterliegt.
Wenn Sie einen "Alleinerben" einsetzen, so muss dieser die Pflichtteilberechtigen auszahlen.