Die Deutsche PalliativStiftung (DPS) möchte die großen Versorgungslücken schließen, um eine flächendeckende Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen in Deutschland zu gewährleisten und auszubauen.

Es ist geschafft, zusammen haben wir
22.284 km zurückgelegt.
Wir bedanken uns bei allen die bei unserem unserem Weihnachts- und Neujahrslauf 2020/2021mitgemacht haben.
In der kommenden Woche melden wir uns mit den Infos zu den Gewinnerinnen und Gewinnern.
Hier vorab ein paar beeindruckende Zahlen:
216 Freundinnen und Freunde der DPS waren mit dabei.
Wir haben Deutschland 6 x umrundet - eine starke Leistung!
2366 virtuelle High-Fives wurden vergeben
Es wurden 427 Bilder auf der atlasGo App gepostet.
Ein wirklich gelungener Auftakt und das ist erst der Anfang.
Wir sind schon in der Planung für die nächste Challenge im Frühjahr.
Ihr dürft gespannt sein.
Kommunikationspreis 2020
Zum zweiten Mal wurde der gemeinsame Kommunikationspreis der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und der Deutschen PalliativStiftung (DPS) ausgeschrieben, für welchen die DPS erneut ein Preisgeld von 10.000 € zur Verfügung stellt. Der Preis unter der Schirmherrschaft der Bundesfamilienministerin wurde am 18.09.2020 verliehen. Den Preis erhielten die Filmemacherinnen Jana Matthes und Andrea Schramm für die ZDF-Dokumentation aus der Serie "37 Grad"
„Der Geschmack von Leben: Die Köchin, das Hospiz und ein gutes Ende“
Die Aufzeichnung der Preisverleihung finden Sie hier: https://kommunikationspreis2020.palliativstiftung.com
Die aktuelle Ausschreibung lief vom 01.10.2019 bis zum 28.02.2020. Eingereicht werden konnten Veröffentlichungen, die erstmals im Jahr 2018 oder 2019 im deutschsprachigen Raum erschienen sind und einen inhaltlichen Bezug zum Themenfeld der Hospizarbeit und Palliativversorgung aufweisen. Die Jury tagte am 23. April 2020 virtuell und hat aus über 60 Einreichungen ihre Favoriten für die Shortlist des Kommunikationspreises nominiert.
Hier geht es zu der Ausschreibung, der Fachjury und der Shortlist.
Die Kalenderbilder sind durch einen Fotowettbewerb aus dem Jahr 2019 entstanden. Das Thema des Wettbewerbs lautete: „Was mir Kraft gibt!“
Zum Thema: Die meisten Menschen, die wissen, dass ihr Leben zu Ende geht, merken schnell, was ihnen wichtig ist. Sie haben noch Ziele, wollen sich Wünsche erfüllen, mit alten Freunden reinen Tisch machen, richtig laut Musik hören oder einfach ihre Liebsten um sich haben.
Eine Jury wählte aus zahlreichen Einsendungen die ausdruckstärksten Motive für den Palliativkalender 2021 aus und kürte die drei Gewinner. Die Gewinner erhielten ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 10.000 Euro dass sie einer hospizlich-palliativen Einrichtung ihrer Wahl spenden durften.
Die Jury: Karin Heurich (Vorstandsmitglied Deutsche Knigge-Gesellschaft), Bernd Loskant (Ressortleiter Politik Fuldaer Zeitung), und Steffen Reith (Gesellschafter der Kommunikationsagentur Bensing & Reith).
Der PalliativKalender 2021 kann ab sofort bei uns Telefonisch oder über unsere E-Mail-Adresse bestellt werden.
Die komplette Vorsorgemappe "Für sich VORSORGEN" als kostenloser Download:
Jeder Mensch hat ein Recht auf Selbstbestimmung. Das gilt auch für Situationen, in denen ein Mensch z.B. infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch durch Nachlassen der geistigen Kräfte nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern oder für sich selbst zu sorgen. Wir raten Ihnen, für diese Situationen Vorsorge durch die Erstellung einer Vorsorgemappe zu treffen.
Die Patientenverfügung wurde so ergänzt, dass man eine Klinikeinweisung verhindern kann, wenn man für sich selber entschieden hat, dass man in dieser Lebenssituation jetzt nicht mehr in ein Krankenhaus möchte, sondern zuhause oder im Pflegeheim bleiben will. Denn auch dort kann man exzellent leidenslindernd behandeln.
Die Vorsorgemappe enthält:
Enthält die neuen Dokumente mit Stand vom Dezember 2020. Weitere Informationen finden Sie hier.
Unsere Vorsorgemappe wurde von der Stiftung Gesundheit zertifiziert.
Pressemitteilung:
„Sterbehilfevereine“ jetzt in Deutschland willkommen“
Verfassungsgericht setzt Selbstbestimmung der ohnehin Starken über den Schutz der Schwächsten.
FULDA Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein wegweisendes Urteil verkündet und das Verbot geschäftsmäßiger Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt. Jetzt wird die Erleichterung der Selbsttötung für Kranke und Lebensmüde zur normalen Dienstleistung.
Wertvorstellungen und Lebensziele ändern sich. Es ist kein Wunder, dass sich auch das Bundesverfassungsgericht gegen den eindeutigen Willen des Parlaments hat verleiten lassen, künftig lebensverkürzende Maßnahmen auch hierzulande zu fördern und damit die Schwächsten allein zu lassen.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst natürlich auch die höchstpersönliche Herrschaft über den eigenen Tod. Doch darf niemand gegen seinen Willen zum Suizid gezwungen werden. Mit der Nichtigkeitserklärung des § 217 StGB wird dies aber unausweichliche Folge sein: Denn wer Sterbehilfe erlaubt, macht über kurz oder lang Sterben zur Pflicht – erst recht in einer so ökonomisierten Gesellschaft wie der unseren.
Direktor des Sozialgerichts und Stiftungsrat der Deutschen PalliativStiftung, Dr. Carsten Schütz, kritisiert die Übergriffigkeit des sich allmächtig wähnenden Senats: „Wenn ein entgrenztes Gericht selbst in so fundamentalen gesellschaftlichen Fragen wie dem Sterben die eindeutige Mehrheitsentscheidung des Parlaments nicht mehr achtet, hat es offensichtlich jeden demokratischen Respekt verloren.“
„Erfahrungen aus allen anderen Staaten zeigen: Angebot schafft Nachfrage“, so der Palliativmediziner Dr. Thomas Sitte von der Deutschen PalliativStiftung; „Die Deutsche PalliativStiftung wird sich auch gegen den Mainstream weiter dafür einsetzen, dass irgendwann jeder wissen, kann: Leiden lindern ist ohne Töten möglich. Sie steht unverbrüchlich weiter an der Seite der Schwächsten.“
Verantwortlich im Sinne des Presserechts: Dr. med. Thomas Sitte
Palliativmediziner und Vorstandsvorsitzender
Die Stellungnahme der Deutschen PalliativStiftung zum Urteil des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit des § 217 StGB und Vorschläge zum Umgang damit können Sie hier als PDF herunterladen.
Werden Sie Mitglied!
Werden Sie Mitglied im Förderverein der Deutschen PalliativStiftung „… leben bis zuletzt!“ und unterstützen Sie unsere Arbeit dadurch langfristig. Eine Mitgliedschaft ist bereits zum Jahresbeitrag von nur 10 Euro möglich. Zum Mitgliedsantrag
Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einen Blick auf unser Angebot. Der Erlös kommt der Deutschen PalliativStiftung zugute.

Die Deutsche PalliativStiftung trauert um ihre stellvertretende Stiftungsratsvorsitzende
Prof. Dr. Margret Flieder
Im September übernahm sie mit Freuden ihr neues Amt, wir hatten gemeinsam viel vor. Liebe Margret, wir alle sind tief bestürzt und zugleich dankbar für die gute Zusammenarbeit und Unterstützung in den letzten Jahren.
Unterstützen Sie die DPS mit einem digitalen Spendenlauf
Die mobilen Fitnesskampagnen von atlasGO sammeln mit jedem gelaufenen, gewanderten oder mit dem Fahrrad gefahrenen Kilometer einen Betrag für die Deutsche PalliativStiftung.


Unterrichtsmaterial "Am Start das Ziel im Blick haben"
Die Deutsche PalliativStiftung hat ein vielfältiges, informatives und inhaltlich hochwertiges Unterrichtsmaterial zum Themenkomplex Sterben, "Sterbehilfe", Hospizarbeit und Palliativversorgung entwickelt. Mit dem Materialpaket „Am Start das Ziel im Blick haben" will die DPS Lehrende unterstützen, mit ihren SchülerInnen über ein solch wichtiges Thema ins Gespräch zu kommen. Hier geht es zum Unterrichtsmaterial.
Unterstützen Sie auch den Stiftungsfond
"Walter-Lange-Stiftung"