Einwilligungsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, Art, Bedeutung und Tragweite einer medizinischen Maßnahme zu verstehen und darüber zu entscheiden. Ist sie nicht mehr gegeben, treten Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder rechtliche Betreuung an ihre Stelle, um den Patientenwillen umzusetzen.