Der Begriff Zugehörige erweitert den Kreis der Angehörigen um alle Menschen, die einer Person nahestehen – unabhängig von Verwandtschaft, etwa Freund:innen, Partner:innen oder Nachbarn. In der Palliativversorgung wird bewusst dieser offene Begriff genutzt, um die individuellen Beziehungsnetze der Betroffenen zu würdigen.