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Glossar

Passive Sterbehilfe

Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen.

Passive Sterbehilfe bezeichnet das Unterlassen oder Beenden lebensverlängernder Maßnahmen, um einen natürlichen Sterbeprozess zuzulassen. Sie entspricht dem Willen des Patienten und ist in Deutschland rechtlich zulässig. Fachlich wird dies heute meist als „Sterbenlassen“ oder Therapiebegrenzung bezeichnet.

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