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Glossar

Aktive Sterbehilfe

Gezielte Tötung auf Verlangen.

Aktive Sterbehilfe bedeutet die gezielte Herbeiführung des Todes durch eine andere Person, etwa durch Verabreichung eines tödlichen Mittels. Sie ist in Deutschland als Tötung auf Verlangen strafbar und verboten. Die Palliativversorgung verfolgt demgegenüber das Ziel, Leiden zu lindern, nicht das Leben zu beenden.

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