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Glossar

Indirekte Sterbehilfe

Inkaufnahme einer Lebensverkürzung bei Symptomlinderung.

Indirekte Sterbehilfe liegt vor, wenn zur Linderung schwerer Symptome Medikamente eingesetzt werden, die als unbeabsichtigte Nebenwirkung möglicherweise das Leben verkürzen. Da die Absicht allein der Leidenslinderung dient, ist sie rechtlich und ethisch zulässig.

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