Der Pflegegrad beschreibt das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit eines Menschen und bestimmt die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung. Es gibt fünf Pflegegrade. Die Einstufung erfolgt durch eine Begutachtung und ist Grundlage für die Finanzierung vieler Unterstützungs- und Versorgungsleistungen.