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Glossar

Betreuer

Ein Betreuer ist eine vom Betreuungsgericht bestellte Person, die für einen volljährigen Menschen, der aufgrund einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann, in den vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen (z. B. Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge) rechtlich handelt. Anders als ein Bevollmächtigter erhält der Betreuer seine Vertretungsmacht nicht durch eine Vollmacht des Betroffenen, sondern durch gerichtliche Bestellung nach §§ 1814 ff. BGB, und unterliegt der Aufsicht des Betreuungsgerichts. (s. gesetzlicher Betreuer)

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