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Glossar

Bevollmächtigter

Ein Bevollmächtigter ist eine Person, die von einem anderen Menschen durch eine Vollmacht – insbesondere eine Vorsorgevollmacht – bevollmächtigt wurde, in dessen Namen rechtsverbindlich zu handeln, etwa in Gesundheits-, Aufenthalts- oder Vermögensangelegenheiten. Die Vollmacht wird zu Lebzeiten und im Vollbesitz der geistigen Kräfte erteilt, gilt bereits ab Unterschrift und macht – im Unterschied zur gerichtlichen Betreuung – in der Regel die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers entbehrlich.

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