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Glossar

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Vererben

Zuwendung an gemeinnützige Zwecke im Testament.

Wer vererbt, kann im Testament auch gemeinnützige Organisationen wie die Hospiz- und Palliativarbeit bedenken. Eine solche Zuwendung wirkt über das eigene Leben hinaus und trägt dazu bei, schwerkranke Menschen künftig zu begleiten. Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschaftsteuer befreit.

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