Eine Bußgeldzuweisung entsteht, wenn Gerichte oder Staatsanwaltschaften Geldauflagen aus Strafverfahren gemeinnützigen Organisationen zuweisen. Auch Träger der Hospiz- und Palliativversorgung können als Empfänger benannt werden. Diese Mittel unterstützen die gemeinnützige Arbeit ergänzend zu Spenden.