Selbstbestimmung bezeichnet das Recht jedes Menschen, eigenständig über seine medizinische Behandlung und Lebensführung zu entscheiden. In der Palliativversorgung wird der Patientenwille konsequent geachtet – auch dann, wenn eine Behandlung abgelehnt wird. Instrumente wie die Patientenverfügung oder die Vorsorgevollmacht helfen, den eigenen Willen für Situationen festzuhalten, in denen man sich nicht mehr äußern kann.