Was ist eine Stiftung?
Sie haben die Wahl
Die Grundidee einer Stiftung ist schnell erklärt: Eine Stiftung ist eine Organisation ohne Mitglieder. In einer Stiftung verselbstständigt der oder die Stiftende(n) mit dem Stiftungskapital ein bestimmtes Vermögen. Für dessen Verwendung legen sie einen klaren Verwendungszweck fest: den Stiftungszweck.
Stifter verfolgen mit der Gründung meist das Ziel, nachhaltig ein Problem zu lösen, ein Projekt oder eine Organisation zu fördern oder eigene Projekte durchzuführen oder bestimmte Personen oder Personengruppen zu fördern und unterstützen.
Stiftung einfach erklärt
Was bedeutet „Stiftung“?
Eine Stiftung ist eine auf Dauer angelegte Einrichtung, die mit einem gewidmeten Vermögen einen vom Stifter oder der Stifterin festgelegten Zweck verfolgt. In der Regel bleibt das Stiftungsvermögen erhalten; für den Stiftungszweck werden vor allem dessen Erträge eingesetzt. Rechtliche Grundlagen sind die §§ 80 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und das Bayerische Stiftungsgesetz.
Welche Stiftungsformen gibt es?
- Rechtsfähige Stiftung: eine eigenständige juristische Person, die von der Stiftungsbehörde anerkannt wird. Mehr dazu unter Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung.
- Unselbstständige Stiftung (Treuhandstiftung): Das Vermögen wird einem bestehenden Träger anvertraut, der es treuhänderisch verwaltet.
- Zustiftung: eine Zuwendung zum Vermögen einer bestehenden Stiftung, das dadurch wächst.
- Verbrauchsstiftung: Das Vermögen darf über einen festgelegten Zeitraum aufgebraucht werden.
Einen Überblick finden Sie unter Mögliche Stiftungsformen.
Stiftung oder Spende?
Eine Spende wird zeitnah für den guten Zweck eingesetzt. Eine Stiftung ist dagegen auf Dauer angelegt: Das Vermögen bleibt erhalten und wirkt über seine Erträge langfristig. Beides schließt sich nicht aus – Sie können spenden und zugleich stiften.
Eine eigene Stiftung gründen oder zustiften?
Eine eigene Stiftung bietet viel Gestaltungsfreiheit, bedeutet aber auch Aufwand und Verantwortung. Mit einer Zustiftung stärken Sie dagegen eine bestehende Stiftung und ihr Vermögen. Lesen Sie dazu Eine eigene Stiftung gründen und dauerhaft helfen und Stiften oder zustiften.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Stiftung und Verein?
Ein Verein hat Mitglieder, die ihn tragen und über seine Angelegenheiten entscheiden. Eine Stiftung hat keine Mitglieder: Sie wird durch den Stiftungszweck und das Stiftungsvermögen bestimmt.
Wer kontrolliert eine Stiftung?
Rechtsfähige Stiftungen unterliegen der Stiftungsaufsicht des Landes.
Was ist der Stiftungszweck?
Der Stiftungszweck ist der in der Satzung festgelegte Zweck, für den das Stiftungsvermögen und seine Erträge verwendet werden.
Weitere Informationen finden Sie im Faktenblatt „Stiftungen in Deutschland“ (PDF).
Ihr Kontakt zu uns
Mit einer eigenen Stiftung wie auch einer Zustiftung in eine bestehende Stiftung können Sie viel bewirken. Eine eigene Stiftung zu gründen braucht oft viel Zeit und Ausdauer. Wir hoffen, dass wir Ihnen auf unseren Seiten einen ersten und informativen Überblick zum Thema Stiftungen geben konnten.
Haben Sie noch Fragen? Zum Beispiel, wie Sie unter dem Dach der Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung oder einer der Stiftergemeinschaften bei der Stadtsparkasse Augsburg oder der Sparkasse Schwaben Bodensee eine eigene Stiftung gründen können?
Wir beraten Sie gerne individuell auf Ihrem Weg, langfristig Gutes zu tun.