Die Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung sichert die Hospizarbeit und Palliativversorgung in der Region Augsburg dauerhaft ab – gerade dort, wo Krankenkassen nicht zahlen. Mit einer Zustiftung wird Ihr Vermögen Teil eines Kapitals, das für immer erhalten bleibt und dessen Erträge Jahr für Jahr wirken.
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errichtet 2013von fünf Augsburger Organisationen gegründet | 5 Gründungsstiftergemeinsam stärker als jeder allein | Als mildtätig anerkanntIhre Zuwendung ist steuerlich absetzbar | Kapital bleibt erhaltennur die Erträge fließen in die Förderung |
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Aufklärung & ÖffentlichkeitsarbeitWir informieren die Region über Hospizarbeit und Palliativversorgung – durch Veranstaltungen, Veröffentlichungen und regionale Öffentlichkeitsarbeit. | Aufbau von EinrichtungenWir unterstützen Auf- und Ausbau ambulanter und stationärer Hospize sowie allgemeiner und spezialisierter Palliativversorgung. | Qualifizierung der MitarbeitendenWir fördern Aus- und Weiterbildung von Pflegekräften in ambulanten und stationären Einrichtungen. | ||
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Fort- & WeiterbildungWir ermöglichen regionale Schulungen, Tagungen und Kongresse für Fachkräfte als anerkannte Zweckbetriebe. | Hilfe für Erkrankte & AngehörigeWir vermitteln Erkrankten und ihren Angehörigen den Zugang zu bestehenden Unterstützungsangeboten. | Nothilfe im EinzelfallWir helfen finanziell in besonderen Notlagen – auf Anfrage einer im Bereich tätigen Organisation. | ||
ForschungsförderungWir ermöglichen wissenschaftliche Projekte durch Forschungsaufträge sowie die Förderung von Datensammlungen und -dokumentationen. | Stipendien & FörderpreiseWir vergeben Hospitationen, Stipendien und Förderpreise für herausragende Arbeiten in Hospizarbeit und Palliativversorgung. | Anerkennung von EngagementWir ehren Persönlichkeiten und Einrichtungen, die sich um die Hospizarbeit in der Region besonders verdient gemacht haben. |
Eine Zustiftung unterscheidet sich von einer Spende: Ihr Vermögen bleibt dauerhaft erhalten und wirkt Jahr für Jahr weiter.
Dauerhafte WirkungDas Grundstockvermögen der Stiftung ist in seinem Wert dauernd und ungeschmälert zu erhalten. Nur die Erträge werden für die Satzungszwecke eingesetzt – Ihre Zustiftung wirkt so über Generationen hinweg. Quelle: Satzung der AHPS, §4 | Steuerliche VorteileZustiftungen in den Vermögensstock können als Sonderausgabe geltend gemacht werden – bis zu 1 Mio. € (bei zusammenveranlagten Ehepaaren bis zu 2 Mio. €), verteilbar über zehn Jahre. Quelle: §10b Abs. 1a EStG, JUHN Partner | Gemeinsam mehr erreichenKeiner der fünf Gründungsstifter hätte die AHPS allein aufbauen können. Gemeinsam mit weiteren Stifterinnen und Stiftern wächst das Kapital – und damit die Wirkung für die Region Augsburg. |
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Ob Spende, Zustiftung oder testamentarische Regelung: Eine Entscheidung dieser Tragweite braucht Zeit, Ruhe und ein persönliches Gespräch – ganz unverbindlich und vertraulich.
Wir beraten Sie gerne individuell auf Ihrem Weg, Gutes zu tun.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Hospizarbeit und Palliativversorgung in der Region Augsburg. Die Stiftungszwecke werden verwirklicht durch die Förderung bestehender und im Aufbau befindlicher Angebote und Einrichtungen.
Dies erfolgt durch:
(a) Förderung der Verbreitung der Ziele der Hospizarbeit und Palliativversorgung durch Unterstützung der regionalen Öffentlichkeitsarbeit, von Veranstaltungen, von Veröffentlichungen und bei allen Maßnahmen, die geeignet sind, darüber aufzuklären.
(b) Förderung und Unterstützung beim Aufbau von Organisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung, hier insbesondere der ambulanten wie stationären Hospize und Einrichtungen der allgemeinen wie spezialisierten Palliativversorgung.
(c) Förderung der Qualifizierung und Schulung von Mitarbeitern in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.
(d) Förderung der Organisation und Unterstützung der Aus-, Fort- und Weiterbildung durch Veranstaltungen von regionalen Schulungen, Tagungen und Kongressen als Zweckbetriebe (§ 65 Abgabenordnung).
(e) Förderung von Maßnahmen für Erkrankte und deren Angehörige/ Zugehörige durch Vermittlung bestehender Einrichtungen.
(f) Finanzielle Unterstützung bei Einzelfällen mit besonderen Notlagen. Eine solche Förderung erfolgt ausschließlich auf Anfrage einer im Bereich der Hospizarbeit oder Palliativversorgung tätigen Organisation.
(g) Förderung wissenschaftlicher Vorhaben durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Verwirklichung von Forschungsprojekten durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 der Abgabenordnung) auf den Gebieten der Hospizarbeit und Palliativversorgung.
Die Stiftungszwecke können hier insbesondere verwirklicht werden durch
(h) Vergabe von Hospitationen, Stipendien und Förderpreisen für hervorragende Arbeiten auf dem Gebiet der Hospizarbeit und Palliativversorgung.
(i) Ehrung von Persönlichkeiten und Einrichtungen, die sich um die Hospizarbeit und Palliativversorgung in der Region besonders verdient gemacht haben.