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Die Satzungszwecke

der Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung (AHPS)

Die Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung unterstützt finanziell die Hospizarbeit und Palliativversorgung in der Region Augsburg. Ein wichtiges Ziel ist, dies langfristig sicherzustellen – auch und gerade dann, wenn es keine Mittel der Krankenkassen etc. gibt. Keiner der fünf Gründungsstifter würde dies alleine schaffen, gemeinsam jedoch ist dies möglich.

Satzungszwecke der Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Hospizarbeit und Palliativversorgung in der Region Augsburg. Die Stiftungszwecke werden verwirklicht durch die Förderung bestehender und im Aufbau befindlicher Angebote und Einrichtungen.

Dies erfolgt durch:

(a) Förderung der Verbreitung der Ziele der Hospizarbeit und Palliativversorgung durch Unterstützung der regionalen Öffentlichkeitsarbeit, von Veranstaltungen, von Veröffentlichungen und bei allen Maßnahmen, die geeignet sind, darüber aufzuklären.

(b) Förderung und Unterstützung beim Aufbau von Organisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung, hier insbesondere der ambulanten wie stationären Hospize und Einrichtungen der allgemeinen wie spezialisierten Palliativversorgung.

(c) Förderung der Qualifizierung und Schulung von Mitarbeitern in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.

(d) Förderung der Organisation und Unterstützung der Aus-, Fort- und Weiterbildung durch Veranstaltungen von regionalen Schulungen, Tagungen und Kongressen als Zweckbetriebe (§ 65 Abgabenordnung).

(e) Förderung von Maßnahmen für Erkrankte und deren Angehörige/ Zugehörige durch Vermittlung bestehender Einrichtungen.

(f) Finanzielle Unterstützung bei Einzelfällen mit besonderen Notlagen. Eine solche Förderung erfolgt ausschließlich auf Anfrage einer im Bereich der Hospizarbeit oder Palliativversorgung tätigen Organisation.

(g) Förderung wissenschaftlicher Vorhaben durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Verwirklichung von Forschungsprojekten durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 der Abgabenordnung) auf den Gebieten der Hospizarbeit und Palliativversorgung.
Die Stiftungszwecke können hier insbesondere verwirklicht werden durch

  • die Vergabe von Forschungsaufträgen
  • Förderung von Datensammlungen und -dokumentationen

(h) Vergabe von Hospitationen, Stipendien und Förderpreisen für hervorragende Arbeiten auf dem Gebiet der Hospizarbeit und Palliativversorgung.

(i) Ehrung von Persönlichkeiten und Einrichtungen, die sich um die Hospizarbeit und Palliativversorgung in der Region besonders verdient gemacht haben.

Ihr Kontakt zu uns

Mit einer Spende, (Zu-)Stiftung oder Ihrem letzten Willen können Sie viel bewirken. Ihn zu verfassen braucht oft viel Zeit und Ruhe. Wir hoffen, dass wir Ihnen auf unseren Seiten einen ersten und informativen Überblick zum Thema Erbschaft und Testament geben konnten.

Haben Sie noch Fragen? Zum Beispiel, wie Sie den Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V. oder die Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung testamentarisch bedenken können?

Wir beraten Sie gerne individuell auf Ihrem Weg, Gutes zu tun.

 

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