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Was Ihre Zustiftung bewirkt – heute und über Generationen hinweg

in der Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung (AHPS)

Die Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung sichert die Hospizarbeit und Palliativversorgung in der Region Augsburg dauerhaft ab – gerade dort, wo Krankenkassen nicht zahlen. Mit einer Zustiftung wird Ihr Vermögen Teil eines Kapitals, das für immer erhalten bleibt und dessen Erträge Jahr für Jahr wirken.

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Die Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung (AHPS) in Zahlen

errichtet 2013

von fünf Augsburger Organisationen gegründet

 

5 Gründungsstifter

gemeinsam stärker als jeder allein

 

Als mildtätig anerkannt

Ihre Zuwendung ist steuerlich absetzbar

 

Kapital bleibt erhalten

nur die Erträge fließen in die Förderung

Aufklärung & Öffentlichkeitsarbeit

Wir informieren die Region über Hospizarbeit und Palliativversorgung – durch Veranstaltungen, Veröffentlichungen und regionale Öffentlichkeitsarbeit.

 

Aufbau von Einrichtungen

Wir unterstützen Auf- und Ausbau ambulanter und stationärer Hospize sowie allgemeiner und spezialisierter Palliativversorgung.

 

Qualifizierung der Mitarbeitenden

Wir fördern Aus- und Weiterbildung von Pflegekräften in ambulanten und stationären Einrichtungen.

     

Fort- & Weiterbildung

Wir ermöglichen regionale Schulungen, Tagungen und Kongresse für Fachkräfte als anerkannte Zweckbetriebe.

 

Hilfe für Erkrankte & Angehörige

Wir vermitteln Erkrankten und ihren Angehörigen den Zugang zu bestehenden Unterstützungsangeboten.

 

Nothilfe im Einzelfall

Wir helfen finanziell in besonderen Notlagen – auf Anfrage einer im Bereich tätigen Organisation.

     

Forschungsförderung

Wir ermöglichen wissenschaftliche Projekte durch Forschungsaufträge sowie die Förderung von Datensammlungen und -dokumentationen.

 

Stipendien & Förderpreise

Wir vergeben Hospitationen, Stipendien und Förderpreise für herausragende Arbeiten in Hospizarbeit und Palliativversorgung.

 

Anerkennung von Engagement

Wir ehren Persönlichkeiten und Einrichtungen, die sich um die Hospizarbeit in der Region besonders verdient gemacht haben.

Für Stifterinnen und Stifter

Warum sich eine Stiftung für die Ewigkeit lohnt

Eine Zustiftung unterscheidet sich von einer Spende: Ihr Vermögen bleibt dauerhaft erhalten und wirkt Jahr für Jahr weiter.

Dauerhafte Wirkung

Das Grundstockvermögen der Stiftung ist in seinem Wert dauernd und ungeschmälert zu erhalten. Nur die Erträge werden für die Satzungszwecke eingesetzt – Ihre Zustiftung wirkt so über Generationen hinweg.

Quelle: Satzung der AHPS, §4

 

Steuerliche Vorteile

Zustiftungen in den Vermögensstock können als Sonderausgabe geltend gemacht werden – bis zu 1 Mio. € (bei zusammenveranlagten Ehepaaren bis zu 2 Mio. €), verteilbar über zehn Jahre.

Quelle: §10b Abs. 1a EStG, JUHN Partner

 

Gemeinsam mehr erreichen

Keiner der fünf Gründungsstifter hätte die AHPS allein aufbauen können. Gemeinsam mit weiteren Stifterinnen und Stiftern wächst das Kapital – und damit die Wirkung für die Region Augsburg.

 

Persönliche Beratung

Wir beraten Sie gerne individuell auf Ihrem Weg, Gutes zu tun

Ob Spende, Zustiftung oder testamentarische Regelung: Eine Entscheidung dieser Tragweite braucht Zeit, Ruhe und ein persönliches Gespräch – ganz unverbindlich und vertraulich.

Wir beraten Sie gerne individuell auf Ihrem Weg, Gutes zu tun.

 

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Satzungszwecke der Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Hospizarbeit und Palliativversorgung in der Region Augsburg. Die Stiftungszwecke werden verwirklicht durch die Förderung bestehender und im Aufbau befindlicher Angebote und Einrichtungen.

Dies erfolgt durch:

(a) Förderung der Verbreitung der Ziele der Hospizarbeit und Palliativversorgung durch Unterstützung der regionalen Öffentlichkeitsarbeit, von Veranstaltungen, von Veröffentlichungen und bei allen Maßnahmen, die geeignet sind, darüber aufzuklären.

(b) Förderung und Unterstützung beim Aufbau von Organisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung, hier insbesondere der ambulanten wie stationären Hospize und Einrichtungen der allgemeinen wie spezialisierten Palliativversorgung.

(c) Förderung der Qualifizierung und Schulung von Mitarbeitern in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.

(d) Förderung der Organisation und Unterstützung der Aus-, Fort- und Weiterbildung durch Veranstaltungen von regionalen Schulungen, Tagungen und Kongressen als Zweckbetriebe (§ 65 Abgabenordnung).

(e) Förderung von Maßnahmen für Erkrankte und deren Angehörige/ Zugehörige durch Vermittlung bestehender Einrichtungen.

(f) Finanzielle Unterstützung bei Einzelfällen mit besonderen Notlagen. Eine solche Förderung erfolgt ausschließlich auf Anfrage einer im Bereich der Hospizarbeit oder Palliativversorgung tätigen Organisation.

(g) Förderung wissenschaftlicher Vorhaben durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Verwirklichung von Forschungsprojekten durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 der Abgabenordnung) auf den Gebieten der Hospizarbeit und Palliativversorgung.
Die Stiftungszwecke können hier insbesondere verwirklicht werden durch

  • die Vergabe von Forschungsaufträgen
  • Förderung von Datensammlungen und -dokumentationen

(h) Vergabe von Hospitationen, Stipendien und Förderpreisen für hervorragende Arbeiten auf dem Gebiet der Hospizarbeit und Palliativversorgung.

(i) Ehrung von Persönlichkeiten und Einrichtungen, die sich um die Hospizarbeit und Palliativversorgung in der Region besonders verdient gemacht haben.