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Selbstverpflichtung

Mit Ihrer Spende an die Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung zeigen Sie hohes Vertrauen in uns und unsere regionale Arbeit. Um dieses Vertrauen zu gerechtfertigen und Transparenz zu schaffen, halten wir uns selbstverständlich an geltendes Recht und erlegen uns darüber hinaus weitere Verpflichtungen auf.

Wir verpflichten uns freiwillig, folgende Regeln einzuhalten

  1. Wir betreiben keine Mitglieder- und Spendenwerbung mit Geschenken, Vergünstigungen oder dem Versprechen bzw. der Gewährung von sonstigen Vorteilen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Satzungszweck stehen oder unverhältnismäßig teuer sind.
  2. Wir arbeiten mit geringen Verwaltungskosten, so dass die erhaltenen Spenden und Bußgelder weitgehend in die gemeinnützigen Aufgaben und Zielsetzungen fließen können. Sämtliche Ausgaben unterliegen dem strengen Prinzip, den gemeinnützigen Satzungszielen gerecht zu werden.
  3. Unsere Werbung verstößt nicht gegen die guten Sitten und anständigen Gepflogenheiten.
  4. Wir beachten allgemein zugängliche Sperrlisten und Richtlinien zum Verbraucherschutz.
  5. Der Verkauf, die Vermietung oder der Tausch von Mitglieder- oder Spenderadressen ist ausgeschlossen.
  6. Die Erstellung der Buchführung, des Jahresabschlusses sowie unserer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfolgt durch steuerberatende Berufe unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und der jeweiligen Satzungsregelungen. Soweit notwendig, wird die Offenlegung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Über die Erstellung werden jährliche Abschlussberichte angefertigt und über das Ergebnis berichtet.
  7. Wir zahlen keine Provisionen oder Erfolgsbeteiligungen.
  8. Wir leiten keine Spenden an andere Organisationen weiter.
  9. Wir verpflichten uns, bei Interesse Einsicht in die jährlichen Jahresabschlussberichte des Steuerberaters sowie die Prüfungsprotokolle des Kassenprüfers in den Räumlichkeiten der Einrichtungen zu gewähren.

Die Mildtätigkeit ist vom Finanzamt Augsburg anerkannt.

Die Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung ...

... ist wegen der Förderung mildtätiger Zwecke vom Finanzamt Augsburg Stadt, gemäß Bescheid vom 30.07.2021, Steuernummer 103/147/13287, nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO befreit und berechtigt, Zuwendungsbescheinigungen auszustellen.