Auch wenn Erbschaft und Vermächtnis umgangssprachlich oft sinngleich verwendet werden, bedeuten sie in rechtlicher Hinsicht etwas vollkommen anderes.
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Wir informieren Sie gerne. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes keinerlei Rechtsberatung vornehmen.
Ziel dieses Gesetzes ist es, die Rechtssuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen. Dies unterstützen wir voll umfänglich, da es sich bei einer letztwilligen Verfügung um ein Rechtsgeschäft großer Reichweite handelt.