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Hilfe bei der Erstellung Ihres Testaments

Haben Sie bei der Erstellung Ihres Testaments Fragen oder Probleme, kontaktieren Sie uns bzgl. eines persönlichen Termins.
Wir informieren Sie gerne. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes keinerlei Rechtsberatung vornehmen.

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Rechtssuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen. Dies unterstützen wir voll umfänglich, da es sich bei einer letztwilligen Verfügung um ein Rechtsgeschäft großer Reichweite handelt.

Fünf gute Gründe, den Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V. oder die Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung im Nachlass zu bedenken

 

  1. Schenken Sie Schwerkranken ein liebevolles Zuhause
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  2. Hinterlassen Sie Spuren
    Vielen fällt es schwer, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen und fragen sich: „Was bleibt dann von mir?“ Mit einer Testamentsspende an den Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V. oder die Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung können wir Ihre Werte auch in Zukunft weiterleben lassen, indem Sie <lorem ipsum> ermöglichen.
  3. Helfen Sie ganz bewusst in Ihrer Region
    Der Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V. und die Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung sind in Stadt und Landkreis Augsburg aktiv. Sie können gezielt entscheiden, ob Sie in Ihrer Region helfen und welche Projekte Sie unterstützen möchten.
  4. Ihre Hilfe kommt an
    Das Finanzamt hat den Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V. als mildtätig und die Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung als gemeinnützig und damit beide als förderungswürdig anerkannt. Damit sind wir von der Erbschaftssteuer befreit. Wenn Sie den Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V. oder die Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung testamentarisch bedenken, können Sie sicher sein, dass das Vermögen ungeschmälert <lorem ipsum> zugutekommt.
  5. Ihr letzter Wille in guten Händen
    Wird der Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V. oder die Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung testamentarisch als Erbe bedacht, kümmern wir uns um die Abwicklung aller Angelegenheiten nach dem Tod. Dabei ist es uns ein großes Anliegen, Ihren letzten Willen mit Umsicht und Sorgfalt zu erfüllen. Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die Bestattung und im Anschluss um die Grabpflege.

Ihr Nachlass in guten Händen

Wird der Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V. oder die Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung testamentarisch als Erbe bedacht, obliegt uns die Abwicklung aller Angelegenheiten nach Ihrem Tod. Dabei ist es uns ein großes Anliegen, den letzten Willen mit Sorgfalt und ganz im Sinne des Verstorbenen zu erfüllen. Wie Angehörige kümmern wir uns rücksichtsvoll um Ihren letzten Willen.

Bestattung und Grabpflege

Dazu zählt selbstverständlich auch – falls Sie dies wünschen – die Organisation von Bestattung und Grabpflege. Wenn wir zu Lebzeiten mit Ihnen persönlich über diese wichtigen Dinge sprechen konnten, handeln wir danach. Hatten wir keine Gelegenheit uns auszutauschen, bemühen wir uns trotzdem bestmöglich in Ihrem Sinne vorzugehen. Wir laden Angehörige und Freunde zur Bestattung ein, kümmern uns um Blumen, Musikstücke und Traueranzeigen und erweisen Ihnen, wenn dies gewünscht ist, mit unserer Anwesenheit bei der Beerdigung die letzte Ehre.

Tipp

Sollten Sie besondere Vorstellungen für Ihre Beerdigung haben, ist es wichtig, dass Sie diese nicht in Ihrem Testament niederschreiben, da bis zur Testamentseröffnung in der Regel mehrere Wochen vergehen. Notieren Sie Ihre Wünsche auf einem separaten Schreiben und informieren Sie eine Person Ihres Vertrauens oder uns darüber, sodass alles nach Ihren Vorstellungen verwirklicht wird. Noch besser wäre ein Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut. Diese werden von den Behörden im Todesfall kontaktiert, sodass Ihre Wünsche sicher umgesetzt werden.

Das übernehmen wir für Sie

Um die Nachlassabwicklung kümmern sich erfahrene Juristen, Steuerberater sowie weitere fachkundige Mitarbeiter.

  • Wir kündigen Verträge für Telefon und Strom, lösen Ihren Haushalt und Konten auf und leiten alle notwendigen Schritte zur Abwicklung des Nachlasses ein.
  • Als Erbe erfüllen wir sämtliche Vermächtnisansprüche.
  • Wir kümmern uns auch um Ihren digitalen Nachlass.
  • Sollte ein Haustier zurückbleiben, organisieren wir selbstverständlich die weitere Unterbringung.
  • Wir setzen uns mit Behörden und Ämtern in Verbindung, verwalten oder verkaufen Immobilien und erfüllen als Erbe Vermächtnisse und Pflichtteilsansprüche. Dabei gehen wir mit den uns überlassenen Unterlagen, Fotos und Schriftstücken selbstverständlich sehr behutsam um und achten auf den Schutz der Privatsphäre. Sämtliche Informationen behandeln wir vertraulich.

Immobilien an die Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung vererben

In der Vergangenheit haben großzügige Unterstützer dem Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V. oder der Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung bereits Immobilien vererbt oder geschenkt. Diese werden direkt oder indirekt für die palliative und hospizliche Arbeit genutzt.

Erbt der Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V. oder die Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung eine Immobilie, wird grundsätzlich die Möglichkeit geprüft, ob diese für Vereinszwecke genutzt werden kann. Eine Immobilie bleibt z.B. im Eigentum des Vereins, wenn sie für eigene Zwecke eingesetzt werden kann oder gut vermietet werden kann. Leider ist nicht jedes Gebäude für eine solche Nutzung geeignet.

Schenkung von Immobilien

Wollen Sie eine Immobilie an den Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V. oder die Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung übertragen, können Sie diese auch zu Lebzeiten schenken. Eine solche Schenkung kommt vor allem in den folgenden Fällen infrage:

  • Sie haben in Ihrem Testament bereits geregelt, dass der Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V. oder die Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung nach Ihrem Tod die Immobilie einmal erhalten soll und möchten diese nun zu Lebzeiten übertragen, da die Verwaltung dieser zur Last geworden ist.
  • Sie möchten noch erleben, was mit Ihrer Schenkung Gutes bewirkt wird.

Da wir als gemeinnützige Organisation auf eine satzungsgemäße Mittelverwendung zu achten haben, wird bei Immobilienübertragungen mit einer Belastung im Einzelfall nach eingehender Prüfung entschieden, ob der Verein die gemischte Schenkung annehmen kann. D.h. der ausreichende Schenkungscharakter muss deutlich erkennbar sein. Sollten Sie die Immobilie an den Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V. oder die Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung verschenken, kann Ihnen außerdem eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden, die Sie wiederum steuerlich geltend machen können.

Mein letzter Wille