Haben Sie bei der Erstellung Ihres Testaments Fragen oder Probleme, kontaktieren Sie uns bzgl. eines persönlichen Termins.
Wir informieren Sie gerne. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes keinerlei Rechtsberatung vornehmen.
Ziel dieses Gesetzes ist es, die Rechtssuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen. Dies unterstützen wir voll umfänglich, da es sich bei einer letztwilligen Verfügung um ein Rechtsgeschäft großer Reichweite handelt.
Wird der Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V. oder die Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung testamentarisch als Erbe bedacht, obliegt uns die Abwicklung aller Angelegenheiten nach Ihrem Tod. Dabei ist es uns ein großes Anliegen, den letzten Willen mit Sorgfalt und ganz im Sinne des Verstorbenen zu erfüllen. Wie Angehörige kümmern wir uns rücksichtsvoll um Ihren letzten Willen.
Dazu zählt selbstverständlich auch – falls Sie dies wünschen – die Organisation von Bestattung und Grabpflege. Wenn wir zu Lebzeiten mit Ihnen persönlich über diese wichtigen Dinge sprechen konnten, handeln wir danach. Hatten wir keine Gelegenheit uns auszutauschen, bemühen wir uns trotzdem bestmöglich in Ihrem Sinne vorzugehen. Wir laden Angehörige und Freunde zur Bestattung ein, kümmern uns um Blumen, Musikstücke und Traueranzeigen und erweisen Ihnen, wenn dies gewünscht ist, mit unserer Anwesenheit bei der Beerdigung die letzte Ehre.
Sollten Sie besondere Vorstellungen für Ihre Beerdigung haben, ist es wichtig, dass Sie diese nicht in Ihrem Testament niederschreiben, da bis zur Testamentseröffnung in der Regel mehrere Wochen vergehen. Notieren Sie Ihre Wünsche auf einem separaten Schreiben und informieren Sie eine Person Ihres Vertrauens oder uns darüber, sodass alles nach Ihren Vorstellungen verwirklicht wird. Noch besser wäre ein Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut. Diese werden von den Behörden im Todesfall kontaktiert, sodass Ihre Wünsche sicher umgesetzt werden.
Das übernehmen wir für Sie
Um die Nachlassabwicklung kümmern sich erfahrene Juristen, Steuerberater sowie weitere fachkundige Mitarbeiter.
Immobilien an die Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung vererben
In der Vergangenheit haben großzügige Unterstützer dem Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V. oder der Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung bereits Immobilien vererbt oder geschenkt. Diese werden direkt oder indirekt für die palliative und hospizliche Arbeit genutzt.
Erbt der Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V. oder die Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung eine Immobilie, wird grundsätzlich die Möglichkeit geprüft, ob diese für Vereinszwecke genutzt werden kann. Eine Immobilie bleibt z.B. im Eigentum des Vereins, wenn sie für eigene Zwecke eingesetzt werden kann oder gut vermietet werden kann. Leider ist nicht jedes Gebäude für eine solche Nutzung geeignet.
Wollen Sie eine Immobilie an den Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V. oder die Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung übertragen, können Sie diese auch zu Lebzeiten schenken. Eine solche Schenkung kommt vor allem in den folgenden Fällen infrage:
Da wir als gemeinnützige Organisation auf eine satzungsgemäße Mittelverwendung zu achten haben, wird bei Immobilienübertragungen mit einer Belastung im Einzelfall nach eingehender Prüfung entschieden, ob der Verein die gemischte Schenkung annehmen kann. D.h. der ausreichende Schenkungscharakter muss deutlich erkennbar sein. Sollten Sie die Immobilie an den Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V. oder die Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung verschenken, kann Ihnen außerdem eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden, die Sie wiederum steuerlich geltend machen können.