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Mögliche Stiftungsformen

Sie haben die Wahl

Sie wollen sich als Stifterin oder Stifter in der regionalen Hosizarbeit und Palliativversorgung in Stadt und Landkreis Augsburg engagieren?

Dann haben Sie die Wahl, wie Sie uns langfristig helfen können:

  • als Zustiftung: Insbesondere bei kleineren Vermögen ist die Zustiftung, also die Erhöhung des Vermögens einer bestehenden Stiftung durch Zuwendung interessant.
  • als Stiftungsfonds im Sinne einer zweckgebundenen Zustiftung.
  • als "Ewigkeits"-Stiftung: Bei der Ewigkeitsstiftung wird der Stiftungszweck dauerhaft verfolgt und das Kapital der Stiftung soll auf ewig erhalten bleiben.
  • als Verbrauchsstiftung: hier werden nicht nur die Erträge, sondern das gesamte Stiftungsvermögen zur Zweckverwirklichung eingesetzt.
  • als Hybridstiftung: Diese ist eine Mischform aus der Ewigkeits- und Verbrauchstiftung und wird deswegen auch Teilverbrauchstiftung oder auch Hybridstiftung genannt.

Ihr Kontakt zu uns

Mit einer eigenen Stiftung wie auch einer Zustiftung in eine bestehende Stiftung können Sie viel bewirken. Eine eigene Stiftung zu gründen braucht oft viel Zeit und Ausdauer. Wir hoffen, dass wir Ihnen auf unseren Seiten einen ersten und informativen Überblick zum Thema Stiftungen geben konnten.

Haben Sie noch Fragen? Zum Beispiel, wie Sie unter dem Dach der Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung oder einer der Stiftergemeinschaften bei der Stadtsparkasse Augsburg oder der Sparkasse Schwaben Bodensee eine eigene Stiftung gründen können?

Wir beraten Sie gerne individuell auf Ihrem Weg, langfristig Gutes zu tun.

 

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