Neues Produkt wurde in den Warenkorb gelegt

Meinen letzten Willen zu Papier bringen

Es ist gar nicht so einfach, seinen letzten Willen zu Papier zu bringen - unabhängig davon, ob das Testament eigenhändig geschrieben werden oder von einem Notar erstellt werden soll. Denn am Anfang steht immer die ureigene Frage: Was ist denn mein letzter Wille?, sprich: Wer soll was wie von meinem Vermögen erhalten?

Und daneben haben viele Menschen, wenn sie über ihre Zukunft, ihre letzte Lebensphase und auch das eigene Lebensende nachdenken, noch viele weitere Fragen.

Ein Teil betrifft Fragen nach dem eigenen Tod: Wie will ich bestattet werden? Wo will ich bestattet werden? Wie soll meine Bestattungsfeier aussehen?

Ein anderer Teil betrifft die letzte Lebensphase, also: Wie will ich dann noch behandelt werden - oder eben nicht mehr? Wer wird sich um mich kümmern? Wo werde ich dann leben (müssen)? Wie wird das überhaupt sein? Hierfür betreibt der Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V. die Webseite www.fuersichvorsorgen.de, auf der diese Fragen und viele weitere beantwortet werden.

 

In aller Kürze

  • Testamente sind letztwillige Verfügungen, die den letzten Willen eines Erblassers regeln.
  • Für ein gültiges Testament ist die Testierfähigkeit des Erblassers erforderlich.
  • Durch ein Testament kann die gesetzliche Erbfolge abgeändert werden.
  • Trotz Testaments bleiben Pflichtteilsansprüche bestehen.
  • Zu den verschiedenen Arten von Testamenten gehören eigenhändige und notarielle Testamente.
  • Neben Testamenten können auch Schenkungen und Erbverträge zur Regelung der Erbfolge genutzt werden.
  • Um ein gültiges Testament zu erstellen, müssen bestimmte Formvorschriften eingehalten werden.

Hilfe bei der Erstellung Ihres Testaments

Haben Sie bei der Erstellung Ihres Testaments Fragen oder Probleme, kontaktieren Sie uns bzgl. eines persönlichen Termins.
Wir informieren Sie gerne. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes keinerlei Rechtsberatung vornehmen.

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Rechtssuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen. Dies unterstützen wir voll umfänglich, da es sich bei einer letztwilligen Verfügung um ein Rechtsgeschäft großer Reichweite handelt.

zum Kontaktformular