Viele von uns setzen sich Zeit ihres Lebens mit großem Engagement für persönliche und gesellschaftliche Anliegen ein.
Dieses Engagment kann auch über das eigene Leben hinaus noch viel weiter in die Zukunft reichen.
Mit einer letztwilligen Verfügung (Testament) können Sie Ihr eigenes Vermögen, das Sie nicht mitnehmen können, können Sie genau festlegen, wer was von Ihrem Erbe bekommen soll. Dabei können Sie Ihr Vermögen oder einen Teil davon auch gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen zum unmittelbaren Einsatz für den guten Zweck vererben oder vermachen.
Und wenn es langfristig weiterwirken soll ist eine Zustiftung in eine bestehende Stiftung oder die Gründung einer eigenen Stiftung eine gute Alternative.
Im Hinblick auf unsere Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen bedenken immer mehr Menschen die Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung (AHPS) oder den Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung (AHPV) e.V. in ihrem Testament mit ihrem letzten Willen. So unterstützt Ihr Geld und Gut auch über das eigene Leben hinaus und hilft, die Zukunft anderer Menschen auch nach dem eigenen Tod positiv mitzugestalten. Persönliche Werte leben so weiter – was Ihnen wichtig ist und wofür Sie sich bereits engagiert haben, bleibt erhalten und wird fortgeführt.
Für eine testamentarische Zuwendung als Vermächtnis oder Erbe steht Ihnen auch die Möglichkeit der Spende oder der Zustiftung in eine unserer (Förder-)Stiftungen offen.
Der positive Effekt, die Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung oder eine mildtätige Organisation wir den AHPV zum Erben zu bestimmen, besteht in der Befreiung von der Erbschaftssteuer. Ihr Vermögen kommt also ohne Abzüge dem gewidmeten Zweck zugute. Nähere Informationen zum Thema Erbschaften und Testamente erhalten Sie im persönlichen Kontakt mit uns.
Sie möchten, dass von Ihnen etwas bleibt – und die palliative und hospizliche Versorgung für sterbende und schwerstkranke Menschen in der Region Augsburg ist Ihnen wichtig? Gerne besprechen wir mit Ihnen ganz individuell und im vertraulichen Gespräch die Möglichkeiten, wie Sie mit Ihrem Testament die Hospiz- und Palliativversorgung in der Region Augsburg stärken und voranbringen können. Ob in Form einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses - wir klären gemeinsam mit Ihnen und ggf. mit einer Erbrechtsanwältin, was Ihrem persönlichen letzten Willen am meisten entspricht. Bei komplexen Fragestellungen und der Ausformulierung Ihres letzten Willens empfehlen wir grundsätzlich die Einbindung eines Erbrechtsanwalts oder Notars.
Details einer etwaigen letztwilligen Verfügung können wir gerne im Rahmen eines persönlichen Gesprächs besprechen.
Gerne stehen wir Ihnen vorab telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Mit Ihrem letzten Willen können Sie viel bewirken. Ihn zu verfassen braucht oft viel Zeit und Ruhe. Wir hoffen, dass wir Ihnen auf unseren Seiten einen ersten und informativen Überblick zum Thema Erbschaft und Testament geben konnten.
Haben Sie noch Fragen? Zum Beispiel, wie Sie den Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V. oder die Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung testamentarisch bedenken können?
Wir beraten Sie gerne individuell auf Ihrem Weg, Gutes zu tun.