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Ärger unter den Erben vermeiden

Vorsorgen mit einem klugen Testament

Mit dem eigenen Tod enden definitiv alle Möglichkeiten, Ärger und Streit unter den Hinterbliebenen zu vermeiden. Deswegen ist es wichtig, seinen Nachlass mit Hilfe eines Testaments umsichtig zu regeln, damit sich sich die Erben nicht selbst mit der Aufteilung der Erbschaft befassen müssen. Anders ansgedrückt: Hat der Erblasser keine entsprechenden Maßnahmen getroffen, ist Streit unter den Erben oft vorprogrammiert – auch und vor allem dann, wenn nicht teilbare Vermögenswerte wie etwa Immobilien und Grundstücke zum Nachlass gehören.

Wenn Sie das verhindern wollen, es mehrere Erben bei Ihnen gibt und/oder Sie zusätzlich gestaltend tätgi sein wollen, bleibt nur die Erstellung eines eindeutigen Testaments

In aller Kürze

  • Die Basis, eine gesunde Erbkultur in den eigenen Reihen einzuführen ist, sich als Erblasser frühzeitig mit dem Grundproblem des Vererbens auseinanderzusetzen – und mit sich selber.
  • Mit einem klug durchdachten Testament vermeiden Sie oder verringern zumindest die Gefahr von Erbstreitigkeiten.
  • Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Erbinnen und Erben den Nachlass gemeinsam erhalten. Alle Erben besitzen hierbei dieselben Rechte und Pflichten.
  • Aufgelöst wird die Erbengemeinschaft mit einer sogenannten Erbauseinandersetzung: Darin einigen sich die Erben und Erbinnen darauf, wie das Erbe unter Ihnen aufgeteilt werden soll.
  • Vor allem wenn es um die Vererbung größerer Vermögenswerte geht oder mehrere Personen erben sollen, sind Notarinnen/Notare oder Erbschaftsanwälte die erste Anlaufstelle für die Testamentsgestaltung.
  • Immobilienerbe birgt besonders viel Streitpotenzial
  • »Wenn Gott mit dem Tode kommt, dann kommt der Teufel mit den Erben.« (Deutsches Sprichwort)
  • Die Wurzeln eines Erbschaftsstreites liegen meist in den Lebzeiten des Verstorbenen. Nach dem Tod bricht dann ein Konflikt hervor, der teilweise schon sehr lange in der Familie schwelt.